Bestpreisgarantie – Bedingungen

Yunus Özüdoğru, M.Sc. RWTH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung

MAXBAU – Construction & Energy, Grafenberger Allee 277, 40235 Düsseldorf

(nachfolgend „MAXBAU") gewährt Kunden beim Erwerb eines individuellen

Sanierungsfahrplans (iSFP) zum beworbenen Festpreis von 499,00 EUR

brutto eine Bestpreisgarantie unter den folgenden Bedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Bestpreisgarantie gilt ausschließlich für den individuellen

Sanierungsfahrplan (iSFP) nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie

zur Förderung der Energieberatung für Wohngebäude.

(2) Die Garantie gilt ausschließlich für Privatpersonen als Eigentümer

von Wohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)

in Deutschland.

(3) Die Garantie gilt nicht für gewerbliche Auftraggeber, öffentliche

Auftraggeber sowie für Nichtwohngebäude.

§ 2 Voraussetzungen der Bestpreisgarantie

Die Bestpreisgarantie wird gewährt, wenn der Kunde ein Vergleichsangebot

vorlegt, das kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

(1) Art und Umfang des Vergleichsangebots

Das Vergleichsangebot muss sämtliche der nachfolgenden Leistungen zu

einem verbindlichen Gesamtfestpreis umfassen:

a) Persönliche Vor-Ort-Analyse des Gebäudes durch einen Energieberater

im Sinne des § 2 Abs. 2;

b) Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach

BAFA-Richtlinie;

c) Erfassung des energetischen Gebäudezustands einschließlich

Dämmzustand, Wärmebrücken und Heizlast nach BAFA-Richtlinien;

d) Individuelle Förderberechnung (BEG-Zuschuss, Steuerbonus, iSFP-Bonus);

e) Vollständige Antragstellung bei der BAFA, einschließlich Einreichung

und Kommunikation mit der Behörde;

f) Erstellung eines Bedarfsausweises (Energieausweis) gemäß

Gebäudeenergiegesetz (GEG);

g) Heizlastberechnung nach DIN EN 12831;

h) Fachliche Qualitätsprüfung während der Umsetzungsphase.

(2) Qualifikation des Vergleichsanbieters

Der Anbieter des Vergleichsangebots muss folgende Qualifikationen

nachweisen:

a) Zulassung als Energieberater mit Eintragung in der

Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Förderprogramme

des Bundes (einzusehen unter www.energie-effizienz-experten.de);

b) Berechtigung zur Antragstellung im Rahmen der BAFA-Förderung

„Energieberatung für Wohngebäude";

c) Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland;

d) Gültige Berufshaftpflichtversicherung.

(3) Form des Vergleichsangebots

a) Das Vergleichsangebot muss schriftlich in Textform (§ 126b BGB)

vorliegen;

b) Es muss Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

bzw. Steuernummer des Anbieters enthalten;

c) Es muss ein verbindliches, befristetes Angebot sein (kein

Kostenvoranschlag, keine unverbindliche Preisschätzung);

d) Es muss den Endpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausweisen.

(4) Zeitliche Voraussetzungen

a) Das Vergleichsangebot darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter

als 14 Kalendertage sein;

b) Die Geltendmachung der Bestpreisgarantie muss innerhalb von

14 Kalendertagen nach Beauftragung von MAXBAU schriftlich erfolgen;

c) Nach vollständiger Erbringung der Leistung durch MAXBAU besteht

kein Anspruch mehr auf die Bestpreisgarantie.

(5) Gleiches Leistungsgebiet

Die zu beratende Immobilie muss im geografischen Leistungsgebiet beider

Anbieter liegen. Der Vergleichsanbieter muss tatsächlich bereit und in

der Lage sein, die Leistung am Standort des Kunden zu erbringen.

§ 3 Ausgeschlossene Angebote

Von der Bestpreisgarantie ausgeschlossen sind:

(1) Angebote von Nicht-Energieberatern, reinen Handwerksbetrieben oder

Hersteller-gebundenen Beratern;

(2) Angebote öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Stellen

(z. B. Verbraucherzentrale, Kommunen) aufgrund abweichender

Kostenstrukturen und Fördermodelle;

(3) Angebote, deren Leistungsumfang nicht vollständig dem in § 2 Abs. 1

aufgeführten Umfang entspricht;

(4) Zeitlich befristete Rabatt-, Sonder- oder Aktionsangebote sowie

Einführungspreise;

(5) Angebote, die nur unter zusätzlichen Bedingungen (z. B. Kopplung

mit anderen Leistungen, Mindestabnahme, Mitgliedschaft,

Folgeaufträge) gelten;

(6) Angebote, die gegen gesetzliche Regelungen oder die Anforderungen

des BAFA verstoßen;

(7) Nicht in Euro ausgepreiste Angebote;

(8) Angebote aus dem Ausland.

§ 4 Leistung im Garantiefall

(1) Erfüllt das Vergleichsangebot sämtliche Voraussetzungen nach § 2,

hat der Kunde Anspruch darauf, dass MAXBAU die Differenz zwischen

dem Festpreis von 499,00 EUR und dem niedrigeren Festpreis des

Vergleichsangebots erstattet.

(2) Die Erstattung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung durch

MAXBAU innerhalb von 14 Kalendertagen per Banküberweisung auf das

vom Kunden angegebene Konto.

(3) Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Verrechnung mit weiteren

Leistungen besteht nicht.

§ 5 Geltendmachung

(1) Die Bestpreisgarantie ist schriftlich geltend zu machen an:

Yunus Özüdoğru – MAXBAU – Construction & Energy

Grafenberger Allee 277

40235 Düsseldorf

E-Mail: info@maxbau-deutschland.de

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

a) Das vollständige Vergleichsangebot in Textform;

b) Nachweis über die Qualifikation des Vergleichsanbieters

(z. B. Screenshot aus der Energieeffizienz-Expertenliste

oder BAFA-Beraternummer);

c) Kontaktdaten des Kunden einschließlich Auftragsnummer bei MAXBAU.

(3) MAXBAU prüft den Antrag innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem

Eingang und erteilt dem Kunden eine begründete Rückmeldung in Textform.

§ 6 Ausschluss der Kombination

Die Bestpreisgarantie ist nicht mit anderen Rabatten, Aktionen,

Gutscheinen oder Sonderkonditionen von MAXBAU kombinierbar.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestpreisgarantie unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

§ 8 Gültigkeit und Änderungsvorbehalt

(1) Diese Bestpreisgarantie gilt für alle Aufträge, die ab dem 18.04.2026

bei MAXBAU eingehen.

(2) MAXBAU behält sich vor, die Bestpreisgarantie jederzeit mit Wirkung

für die Zukunft zu ändern oder einzustellen. Für bereits erteilte

Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen

Bedingungen.

Stand: 18.04.2026

Yunus Özüdoğru, M.Sc. RWTH

MAXBAU – Construction & Energy

Grafenberger Allee 277, 40235 Düsseldorf

BAFA-Beraternummer: EB403285

USt-IdNr.: DE122780635

Bestpreisgarantie – Bedingungen

Yunus Özüdoğru, M.Sc. RWTH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung

MAXBAU – Construction & Energy, Grafenberger Allee 277, 40235 Düsseldorf

(nachfolgend „MAXBAU") gewährt Kunden beim Erwerb eines individuellen

Sanierungsfahrplans (iSFP) zum beworbenen Festpreis von 499,00 EUR

brutto eine Bestpreisgarantie unter den folgenden Bedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Bestpreisgarantie gilt ausschließlich für den individuellen

Sanierungsfahrplan (iSFP) nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie

zur Förderung der Energieberatung für Wohngebäude.

(2) Die Garantie gilt ausschließlich für Privatpersonen als Eigentümer

von Wohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)

in Deutschland.

(3) Die Garantie gilt nicht für gewerbliche Auftraggeber, öffentliche

Auftraggeber sowie für Nichtwohngebäude.

§ 2 Voraussetzungen der Bestpreisgarantie

Die Bestpreisgarantie wird gewährt, wenn der Kunde ein Vergleichsangebot

vorlegt, das kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

(1) Art und Umfang des Vergleichsangebots

Das Vergleichsangebot muss sämtliche der nachfolgenden Leistungen zu

einem verbindlichen Gesamtfestpreis umfassen:

a) Persönliche Vor-Ort-Analyse des Gebäudes durch einen Energieberater

im Sinne des § 2 Abs. 2;

b) Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach

BAFA-Richtlinie;

c) Erfassung des energetischen Gebäudezustands einschließlich

Dämmzustand, Wärmebrücken und Heizlast nach BAFA-Richtlinien;

d) Individuelle Förderberechnung (BEG-Zuschuss, Steuerbonus, iSFP-Bonus);

e) Vollständige Antragstellung bei der BAFA, einschließlich Einreichung

und Kommunikation mit der Behörde;

f) Erstellung eines Bedarfsausweises (Energieausweis) gemäß

Gebäudeenergiegesetz (GEG);

g) Heizlastberechnung nach DIN EN 12831;

h) Fachliche Qualitätsprüfung während der Umsetzungsphase.

(2) Qualifikation des Vergleichsanbieters

Der Anbieter des Vergleichsangebots muss folgende Qualifikationen

nachweisen:

a) Zulassung als Energieberater mit Eintragung in der

Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Förderprogramme

des Bundes (einzusehen unter www.energie-effizienz-experten.de);

b) Berechtigung zur Antragstellung im Rahmen der BAFA-Förderung

„Energieberatung für Wohngebäude";

c) Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland;

d) Gültige Berufshaftpflichtversicherung.

(3) Form des Vergleichsangebots

a) Das Vergleichsangebot muss schriftlich in Textform (§ 126b BGB)

vorliegen;

b) Es muss Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

bzw. Steuernummer des Anbieters enthalten;

c) Es muss ein verbindliches, befristetes Angebot sein (kein

Kostenvoranschlag, keine unverbindliche Preisschätzung);

d) Es muss den Endpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausweisen.

(4) Zeitliche Voraussetzungen

a) Das Vergleichsangebot darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter

als 14 Kalendertage sein;

b) Die Geltendmachung der Bestpreisgarantie muss innerhalb von

14 Kalendertagen nach Beauftragung von MAXBAU schriftlich erfolgen;

c) Nach vollständiger Erbringung der Leistung durch MAXBAU besteht

kein Anspruch mehr auf die Bestpreisgarantie.

(5) Gleiches Leistungsgebiet

Die zu beratende Immobilie muss im geografischen Leistungsgebiet beider

Anbieter liegen. Der Vergleichsanbieter muss tatsächlich bereit und in

der Lage sein, die Leistung am Standort des Kunden zu erbringen.

§ 3 Ausgeschlossene Angebote

Von der Bestpreisgarantie ausgeschlossen sind:

(1) Angebote von Nicht-Energieberatern, reinen Handwerksbetrieben oder

Hersteller-gebundenen Beratern;

(2) Angebote öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Stellen

(z. B. Verbraucherzentrale, Kommunen) aufgrund abweichender

Kostenstrukturen und Fördermodelle;

(3) Angebote, deren Leistungsumfang nicht vollständig dem in § 2 Abs. 1

aufgeführten Umfang entspricht;

(4) Zeitlich befristete Rabatt-, Sonder- oder Aktionsangebote sowie

Einführungspreise;

(5) Angebote, die nur unter zusätzlichen Bedingungen (z. B. Kopplung

mit anderen Leistungen, Mindestabnahme, Mitgliedschaft,

Folgeaufträge) gelten;

(6) Angebote, die gegen gesetzliche Regelungen oder die Anforderungen

des BAFA verstoßen;

(7) Nicht in Euro ausgepreiste Angebote;

(8) Angebote aus dem Ausland.

§ 4 Leistung im Garantiefall

(1) Erfüllt das Vergleichsangebot sämtliche Voraussetzungen nach § 2,

hat der Kunde Anspruch darauf, dass MAXBAU die Differenz zwischen

dem Festpreis von 499,00 EUR und dem niedrigeren Festpreis des

Vergleichsangebots erstattet.

(2) Die Erstattung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung durch

MAXBAU innerhalb von 14 Kalendertagen per Banküberweisung auf das

vom Kunden angegebene Konto.

(3) Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Verrechnung mit weiteren

Leistungen besteht nicht.

§ 5 Geltendmachung

(1) Die Bestpreisgarantie ist schriftlich geltend zu machen an:

Yunus Özüdoğru – MAXBAU – Construction & Energy

Grafenberger Allee 277

40235 Düsseldorf

E-Mail: info@maxbau-deutschland.de

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

a) Das vollständige Vergleichsangebot in Textform;

b) Nachweis über die Qualifikation des Vergleichsanbieters

(z. B. Screenshot aus der Energieeffizienz-Expertenliste

oder BAFA-Beraternummer);

c) Kontaktdaten des Kunden einschließlich Auftragsnummer bei MAXBAU.

(3) MAXBAU prüft den Antrag innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem

Eingang und erteilt dem Kunden eine begründete Rückmeldung in Textform.

§ 6 Ausschluss der Kombination

Die Bestpreisgarantie ist nicht mit anderen Rabatten, Aktionen,

Gutscheinen oder Sonderkonditionen von MAXBAU kombinierbar.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestpreisgarantie unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

§ 8 Gültigkeit und Änderungsvorbehalt

(1) Diese Bestpreisgarantie gilt für alle Aufträge, die ab dem 18.04.2026

bei MAXBAU eingehen.

(2) MAXBAU behält sich vor, die Bestpreisgarantie jederzeit mit Wirkung

für die Zukunft zu ändern oder einzustellen. Für bereits erteilte

Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen

Bedingungen.

Stand: 18.04.2026

Yunus Özüdoğru, M.Sc. RWTH

MAXBAU – Construction & Energy

Grafenberger Allee 277, 40235 Düsseldorf

BAFA-Beraternummer: EB403285

USt-IdNr.: DE122780635